>> Blausteiner Nachrichten Nr. 6 <<
9.2.2018

Debatte über „CRISP-Cas“ in Frankreich

Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über „CRISP-Cas“ berichtet. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine neue Methode des Eignriffs in die Erbsubstanz, die verschleiernd auch als NPBT (englisch für Neue Pflanzenzüchtungstechnik) bezeichnet wird. Damit wird suggeriert, dass es sich lediglich um eine Weiterentwicklung der klassischen Zuchtmethoden handele, für die folglich keine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz erforderlich sei.

Die Debatte, ob die Zulassung von Saatgut, das mittels NPBT genetisch modifiziert wurde, unter das Gentechnikgesetz fällt, wird auch in Frankreich geführt. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Interview, das das französische Nachrichtenmagazin L'Obs bereits vor einiger Zeit mit dem Forschungsleiter am Nationalen Agrarforschungszentrum, Yves Bertheau, einem Spezialisten für den Nachweis gentechnischer Veränderungen, geführt hat.

Bertheau, der nach seiner Aussage unter Beschuss sowohl der Befürworter wie der Gegner der grünen Gentechnik steht, betont, dass diese Technik weder „neutral“ noch „natürlich“ sei. Es sei zwar richtig, dass die neue Methode gezielt an einem definierten Ort des Genoms angreift, wie dies die Befürworter betonen. Das schließe aber nicht aus, dass es auch außerhalb der Zielregion zu Mutationen mit unvorhersehbaren Folgen kommt. Das Vorsorgeprinzip müsse daher vor jeder kommerziellen Anwendung stehen und NPBT-Nutzpflanzen seien daher genauso zu prüfen wie die bisherigen gentechnisch veränderten Sorten.

Die Frage, ob durch das Vorsorgeprinzip die Europäische Wissenschaft nicht abgehängt werde und dadurch Zukunftsindustrien verloren gingen, beantwortete er mit Gegenfragen: „Welche Landwirtschaft wollen wir haben? Was bringt die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit dem Verbraucher und der Umwelt?“ Technologische Innovationen seien nicht immer gleichbedeutend mit Fortschritt oder gar Lebensqualität.

Ein übertriebenes Vertrauen in Technologie habe oft dazu geführt, dass gute Grundregeln der Landwirtschaft vergessen wurden. Als Beispiel verweist Bertheau darauf, dass nach einigen Jahren des Anbaus von genmanipulierten Pflanzen wieder gefährliche Herbizide verwendet werden müssen (vor allem in Südamerika, Anmerkung der BI). Oft könne man mit einfachen Mitteln das gleiche Ziel wie die Gentechnik erreichen. Statt beispielsweise durch Gentechnik den Acrylamidgehalt von Kartoffeln zu reduzieren reiche es aus, die Kartoffeln bei der Zubereitung richtig zu behandeln (z. B. „vergolden statt verkohlen“, wie es das Bundesverbraucherministerium als Grundregel für acrylamidarmes Braten, Backen, Frittieren und Rösten empfiehlt; Acrylamid gilt als wahrscheinlich krebserregend, Anmerkung der BI).

Quelle: Pfeil L'Obs, 24.9.2016

Hinweis: Um die Kennzeichnungspflicht für die CRISPR-Cas (bzw. NPBT) Gentechnik, sowie um die Marktchancen gentechnikfreier Agrarprodukte und den Kampf um das traditionelle Recht auf Nachbau von Saatgut geht es auch bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und des Bündnisses für eine agrogentechnikfreie Region Ulm am Freitag, den 9. 2. um 20:00 in der AB-Raststätte Seligweiler.


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