>> Blausteiner Nachrichten Nr. 28 <<
13.7.2018

„EU-Gericht stärkt Vorsorgeprinzip“

Im Mai 2015 hatte die Umweltorganisation Testbiotech gemeinsam mit der Organisation GeneWatch UK einen Antrag auf Überprüfung einer Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen mit veränderter Ölqualität eingereicht. Beide Organisationen waren der Ansicht, dass die Gentechnik-Sojabohnen zweier Saatgutkonzerne nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet worden seien.

Die EU-Kommission hatte jedoch behauptet, gemäß einer EU-Verordnung könnten nur Umweltrisiken überprüft werden, nicht aber Risiken für die menschliche Gesundheit! Gegen diese Rechtsauslegung hatte Testbiotech eine Grundsatzklage eingereicht.

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage im März dieses Jahres für zulässig erklärt. Dies ist zumindest ein Teilerfolg, auch wenn die EU-Kommission gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen kann.

Testbiotech hat am EU-Gericht zwei weitere Klagen gegen Importzulassungen von Gentechnik-Soja eingereicht. In einem Fall besteht unter anderem die Gefahr, dass Insektengifte allergische Reaktionen auf andere Inhaltsstoffe der Bohnen verstärken. In dem anderen Fall wurden Sojabohnen gegen die Anwendung von gleich mehreren Herbiziden resistent gemacht, deren Rückstände sich in den Bohnen nachweisen lassen. Die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken wurden aber nicht überprüft.

Nachdem das Gericht jetzt entschieden hat, dass entsprechende Klagen zulässig sind, muss geklärt werden, wie das Gericht mit wissenschaftlich begründeten Einwänden umgeht und welche Rolle das Vorsorgeprinzip dabei spielt. Unklar ist auch, welche Beweislast die EU-Kommission für den Nachweis der Sicherheit der gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen trägt.

Diese Fragen sind mit dem jetzt ergangenen Urteil nicht abschließend beantwortet. Testbiotech hat der höchsten Instanz des EU-Gerichtes aber bereits Fragen vorgelegt, die Aufschluss darüber geben sollen, wie das EU-Gericht in diesem Zusammenhang mitwissenschaftlich begründeten Bedenken umgeht.

Quelle: Pfeil Gen-ethischer Informationsdienst Nr. 245


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