>>Blausteiner Nachrichten Nr. 6 <<
7.2.2014

Kassieren, wenn erwartete Gewinne ausbleiben?

"Transatlantisches Freihandelsabkommen" – dieses Stichwort taucht jetzt oft in Zeitungen und Nachrichtensendungen auf. Es klingt so brav, daß die meisten Menschen hierzulande darüber hinweg lesen oder weghören. – was sich dahinter verbirgt, hat es aber in sich: Einmal wegen der Art und Weise, wie es ausgehandelt wird, nämlich hinter verschlossenen Türen unter maßgeblicher Beteiligung von Großunternehmen, die direkten Einfluß auf die Texte des Vertrages haben, während die Öffentlichkeit keinen Zugang zu den Verhandlungstexten hat. EU-Kommissar Karel De Gucht sagt dazu zwar, da jeder Verhandlungsschritt bisher öffentlich bekanntgegeben worden sei. Aber was nutzt es zu erfahren, daß man diesen oder jenen Punkt verhandelt hat, wenn die dabei jeweils verhandelten Inhalte nicht öffentlich einsehbar sind, ja nicht einmal den Abgeordneten des Europaparlaments oder des Bundestages zugänglich sind? Noch gravierender als die Art der Verhandlungsführung sind aber dies Inhalte selbst: Das Abkommen soll "Handelshindernisse" abbauen, wobei unter Handelshindernissen auch Regelungen zum Umweltschutz, zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung sozialer Standards verstanden werden. Eine "Investitionsschutzklausel" würde es dann amerikanischen Konzernen möglicherweise erlauben, die deutsche Regierung auf Ersatz von erwarteten Gewinnen verklagen, wenn sie diese nicht realisieren können, weil die deutsche Gesetzgebung das Ausbringen einer bestimmten Sorte genveränderten Saatguts oder die Förderung von Schiefergas mittels Fracking in einem empfindlichen Gebiet verbietet. Und wer würde über diese Klage entscheiden? Kein ordentliches Gericht, sondern ein Schiedsgericht, über dessen Besetzung nichts Genaues bekannt ist, so daß man spekulieren darf , wie viele Konzernvertreter dabei sein werden.

Immerhin hat Kommissar de Gucht jetzt zu Kenntnis genommen, daß sich quer durch Europa ein massiver Widerstand zu bilden beginnt, und hat angekündigt, eine 3-monatige "Denkpause" einzulegen und Anfang März den europäischen Verhandlungsentwurf zum Investitionsschutz-Teil des Abkommens öffentlich vorzulegen. Die Bürger quer durch Europa sollen dann die Möglichkeit haben, diesen Entwurf per Online-Fragebogen und Bürgersprechstunden zu kommentieren. Sobald dazu Näheres bekannt wird, werden wir die Leser der BN darauf hinweisen. Allerdings kommt diese Anhörung reichlich spät, sie hätte im Vorfeld der Verhandlungen durchgeführt werden müssen und nicht nur zu den Investitionsschutzklauseln sondern zu allen wesentlichen Inhalten, die verhandelt werden sollen.

Wir laden Sie herzlich ein zur
Pfeil Veranstaltung mit Herbert Löhr: Freihandelsabkommen EU – USA
Mo, 24. Febr. 19.30 h Blaustein, Bürgerzentrum Pfaffenhau, Ehrenstein, Erhard-Grözingerstr. 55


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