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>> Blausteiner
Nachrichten Nr. 19 << „Gentechnisch veränderter Raps angeblich nicht gentechnisch verändert“
Das künstliche Molekül soll danach von der Pflanze selbst abgebaut werden und nicht mehr nachweisbar sein. Wegen der Inanspruchnahme des natürlichen, pflanzeneigenen Mechanismus argumentiert das Unternehmen, dass es sich nicht um eine Genveränderung im Sinne des Gesetzes handele. Leider scheint die „Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit“ der Bundesregierung diesem Argument folgen zu wollen. Das Ziel der Genveränderung ist wieder - schon bei der „alten“ Technik – die Herbizidresistenz. Damit sind bei Anwendung der Technik genau die gleichen negativen Auswirkungen zu erwarten, die aus Ländern bekannt sind, in denen gvRaps angebaut wird, der mit den bisherigen Methoden verändert wurde: Der gvRaps kreuzt in normalen Raps und verwandte Kreuzblütler aus, was nicht rückgängig gemacht werden kann. Er taucht auch lange nach Anbau auf einem Feld wieder auf, da der Samen bis zu 10 Jahre keimfähig im Boden verbleibt. Die Firma wird Landwirte wegen Patentverletzung verklagen, wenn auf deren Feldern nach Kontamination gvRaps wächst. Je länger die Technik angewandt wird, desto mehr entwickeln Unkräuter eine Resistenz und desto höhere Dosen des „maßgeschneiderten“ Herbizids müssen ausgebracht werden. |
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