Dauerthema „Glyphosat“
Weil dieser Unkrautvernichter universell angewendet werden kann, preiswert und wirksam ist, zwar umstritten aber bisher nicht grundsätzlich verboten ist, sind wir Verbraucher von Lebensmitteln in der Zwickmühle.
Wie hoch sind die Krebsrisiken, wie verhält sich der Gesetzgeber in naher
Zukunft? Können Verbote erwartet werden, zumindest starke Einschränkungen und bessere Anwendungskontrollen?
Die WHO (Internat. Krebsforschungsagentur) hat das Herbizid im März 2015 als für den Menschen „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), die Chemikalienagentur Echa und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben aber keine ausreichenden Belege für eine solche Gefährdung.
Wir meinen: Die Tatsache, dass ausreichende Belege (noch) fehlen, schließt ja die Möglichkeit nicht aus, dass die WHO Recht hat.
Die bisherige Umweltministerin Barbara Hendricks kündigte an, den Einsatz von Glyphosat „so weit wie möglich zu beschränken“. Sie stellt sich damit zunächst gegen die EU-Entscheidung (die Kommission in Brüssel hatte kürzlich entschieden, Glyphosat innerhalb der EU für weitere 5 Jahre zuzulassen, sonst wäre die Lizenz in diesen Tagen ausgelaufen).
Im Bundestag regt sich Widerstand gegen die Zulassung des Herbizides.
Eines kann jeder von uns Bürgern tun: Im eigenen Umfeld (Grünflächen,
Gärten) können wir das Herbizid vermeiden. Nur weil es auf dem Markt
frei zu erwerben ist, müssen wir es nicht bedenkenlos anwenden.
Freilich bleibt das Risiko, Glyphosat über die gekauften Nahrungsmittel
aufzunehmen, bestehen.
Biologisch hergestellte Lebensmittel minimieren das Problem jedoch.
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