>> Blausteiner Nachrichten Nr. 31 <<
3.8.2018

„Europäischer Gerichtshof zu neuen Gentechnik-Verfahren“

Die derzeit gültigen Regeln der Gen-Technik sollen auch für neue Methoden bei der Zucht von Pflanzen und Tieren gelten. Das entschied soeben der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Das ist zunächst ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Aber: Zu neu, zu brisant sind die neuen Techniken der Forschungslabore, denkt man an die Crispr-Cas9-Methode. Ob man dabei die Risiken (Langzeitfolgen bei Mensch und Natur) richtig einschätzt darf hinterfragt werden.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) haben in der Gesellschaft bisher reichlich Unruhe gestiftet. Nun auch noch Veränderungen durch eine genetische Hochpräsisions-Schere. Nichts anderes bedeutet „Clustered Regulary Interspaced Short Palindromic Repeats (Crispr-Cas)“. Während die GVO bisher schon strengen Regeln unterliegen, z.B. erst dann in die Umwelt gebracht werden dürfen, wenn die Umweltverträglichkeit geprüft und gesichert ist (dennoch mit Rest-Risiken behaftet), geht der Trend nun also wesentlich weiter. Bei der Crispr-Cas9-Methode kann die DNA des Erbgutes von Pflanzen und Tieren zerschnitten, verändert werden („genome editing“). U.a. werden Züchtungen, welche oft Jahre dauerten, beschleunigt. Durch Crispr-Cas möchte man z.B. in kurzer Zeit eine bakterienresistente Reissorte züchten können oder Sojabohnen, die toleranter gegen Trockenheit sind.

Aber: Kritiker weisen darauf hin, dass die Langzeitfolgen für Umwelt und Mensch nicht absehbar und nicht ausreichend getestet worden sind. Da die Veränderungen durch das CrisprCas9-Verfahren im Nachhinein kaum nachzuweisen sind, kann man solche Veränderungen evtl. nur schwer zurücknehmen – hier wird also ein Weg, beschritten, welcher viel zu viele Risiken birgt. Von daher begrüßen wir die Entscheidung des EuGH, dass die derzeit gültigen Regeln der Gentechnik auch hier gelten. Die weitere Entwicklung werden wir auch künftig kritisch verfolgen.


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