„Gutachten bestätigt: Glyphosat-Bewertung ist ein Plagiat“
Der Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur weiteren Zulassung des Herbizids Glyphosat erfüllt in wesentlichen Teilen die „Kriterien eines Textplagiats“. Zu diesem Ergebnis kam der Plagiatprüfer Stefan Weber in einem Sachverständigengutachten. Dazu hatte er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller verglichen.
„Über zahlreiche Seiten hinweg wurden Textpassagen praktisch wörtlich übernommen“, erklärte Plagiatsgutachter Weber. „Die systematische Unterlassung von Quellenangaben und das gezielte Entfernen von Hinweisen auf die tatsächlichen Verfasser der Texte lässt sich nur als bewusste Verschleierung ihrer Herkunft deuten.“ Es sei offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen habe. Der Gutachter wies darauf hin, dass das BfR sich in seinen Leitlinien zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis bekenne. Nach diesen sei ein Plagiat ein klarer Ausdruck wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die drei von ihm überprüften Kapitel des BfR-Berichts befassten sich mit der Bewertung veröffentlichter Studien über die krebserregende, erbgutschädigende und fortpflanzungsschädigende Wirkung von Glyphosat.
„Wer abschreibt und sich dabei erwischen lässt, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem“, kommentierte der Toxikologe Peter Clausing. „Verschärft wird dieses Problem, wenn es sich beim Abschreibenden um eine Behörde handelt, die das Gesundheitsrisiko für 500 Millionen Europäer zu bewerten hatte.“
Quelle:
Informationsdienst Gentechnik
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