>> Blausteiner Nachrichten Nr. 05 <<
5.2.2021

„Trügerische Sicherheit“

Wer wollte sich nicht hauptsächlich von Lebensmitteln ernähren, die in jeder Hinsicht unbedenklich sind. Bedenken gibt es in diesem Zusammenhang vielerlei, nicht zuletzt gegenüber gentechnisch veränderten (gv) Nutzpflanzen. Ihre obligate Zulassungsprüfung ist daher eine der Hauptaufgaben einer EU-Behörde. In der Zeit ihres über 20-jährigen Bestehens hat sie über 100 Bewertungen zu Risiken von gv-Pflanzen veröffentlicht. Die immensen wirtschaftlichen Interessen der Gentechnik-Anwendung in der Agro-Industrie machen die Bewertungen zu einem heiß umkämpften Thema. Wo sollten sie also besser angesiedelt sein als bei einer überstaatlichen Fachbehörde?

Doch gerade diese lässt an Objektivität und Unabhängigkeit erhebliche Zweifel offen.

Von der Gentechnik-Industrie unabhängige Wissenschaftler belegen in einem aktuellen Bericht erneut, dass die amtlichen Bewertungen z. T. von bekannterweise unzutreffenden Annahmen und für die Sicherheitsprüfung unzureichenden Angaben der Industrie ausgehen.

Dies betrifft z. B. Feldversuche mit herbizidresistenten gv-Pflanzen, bei denen sich die Risikoprüfung auf viel geringere Herbizid-Anwendungsraten stützt als in der landwirtschaftlichen Praxis üblich. Zudem entsprechen die Umweltbedingungen der von der Industrie durchgeführten Feldversuche nicht denjenigen beim tatsächlichen Anbau.

In zahlreiche gv-Pflanzen wurde die Fähigkeit zur Produktion von sogenannten Bt-Toxinen eingeführt, d. h. von Insektengiften, die sich von Bakterien ableiten. Im Vergleich zu den ursprünglichen, bakteriellen Toxinen kann die Giftigkeit der nun von den gv-Pflanzen selbst in allen ihren Zellen erzeugten Bt-Toxine durch pflanzeneigene Inhaltsstoffe um ein Vielfaches verstärkt werden. Dennoch akzeptiert die Behörde für ihre Beurteilung Untersuchungsergebnisse mit den ursprünglichen, von Bakterien selbst erzeugten Toxinen. Die meisten zugelassenen gv-Pflanzen besitzen eine Kombination von mehreren Bt-Toxinen und Herbizidresistenzen. Für die Prüfung werden jedoch keine Untersuchungen zur spezifischen Giftigkeit und Immunwirkung der jeweiligen Rückstands-Mischungen verlangt, die im Erntegut vorliegen. Auch das Ausbreitungspotential von gv-Pflanzen wird durch überholte Annahmen unterschätzt.

Insgesamt werden derzeit für die erklärte Sicherheit vor allem die Risiken berücksichtigt, die am einfachsten zu bewerten sind. Die tatsächlichen Risiken gehen jedoch weit darüber hinaus und sind wesentlich komplexer. Fazit: In dieser Situation wäre es Aufgabe der EU-Kommission auf Grund ihrer Leitlinien-Kompetenz die Anforderungen an die Risikoprüfung von gv-Organismen angemessen und verbindlich festzulegen.

Quelle: Pfeil testbiotech.org

Dort auch Hinweise zu weiterführenden Texten.


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