„Keine Gentechnik auf unsere Äcker und Teller!“
Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas sollen Lösungen für die großen Probleme unserer Zeit bringen: z.B. den Hunger bekämpfen oder helfen, mit der Klimakatastrophe umzugehen. Sie eröffnen neue und tiefgreifendere Möglichkeiten der gentechnischen Veränderung – auch von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in unserer Landwirtschaft. Um ihre Anwendung zu ermöglichen, so eine Forderung der Gentechnik-Industrie und ihrer Lobbyist:innen, dürften die neuen Gentechniken jedoch nicht weiter reguliert werden. Forschung und Anwendung der Techniken sind in der Europäischen Union (EU) nicht verboten. Allerdings müssen sie vor einer möglichen Nutzung, gemäß des geltenden EU-Gentechnik-Rechts, ein Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen, denn sie können mit Risiken verbunden sein.
Mit großem Lobbydruck setzen sich Gentechnikkonzerne für die sogenannte Deregulierung der neuen Gentechniken ein. Verhindern wollen sie eine verpflichtende Risikoprüfung und -bewertung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Haftung.
Dagegen fordern wir:
- Ohne Kennzeichnung kein Konsumentenwahlrecht! Die Konsument:innen wollen wissen, was in dem Lebensmittel drinsteckt.
- Auch die Neue Gentechnik (CRSIPR/Cas & Co.) ist Gentechnik und muss entsprechend geregelt und gekennzeichnet werden!
- Patente auf Saatgut zerstören die Artenvielfalt auf dem Acker. Sie verwehren den Landwirten das Recht auf Nachbau und machen sie finanziell abhängig von Großkonzernen. Patente verhindern eine unabhängige Saatgutforschung. Traditionelles regionales Saatgut ist weltweit resistenter gegen Klimafolgen.
- Gefährdet ist insgesamt die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Europa. Ohne Regulierung gefährdet die „NGT“ massiv die ökologische Landwirtschaft und damit auch die Bio-Kennzeichnung.
- Die „NGT“ ist Teil des Systems einer Landwirtschaft mit hohem Pestizid- und Kunstdüngereinsatz, folgend den Profitinteressen der Chemie- und Saatgutkonzerne.
- EU-Vorsorgeprinzip: Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für die NGT bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer haftet für Risiken und Folgeschäden?
Wir bitten um Unterstützung und Unterzeichnung der Petition
„Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!“
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