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Herbert Löhr: Freihandelsabkommen
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Weiterführende Informationen zum Freihandelsabkommen EU – USA (TTIP). Kurzbericht zum Vortrag von Herbert Löhr am 24. Februar |
Dringende Bitte: Mitmachen! Mitmach-Aktion des Umweltinstitus München: Deine Antwort auf TTIP - Unsere Meinung ist nicht gefragt - Wir sagen sie trotzdem! |
Broschüre „Alternatives Handelsmandat“ (eigene Übersetzung)
Für eine neue Perspektive im Handel [pdf 0,9 MB]
Diese Broschüre auf Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch:
alternativetrademandate.org
Download der Vortragsfolien von Herbert Löhr (Stand Mai 2014):
TTIP-Vortrag [pdf, 1,2 MB]
Hier erfährt man das Wichtigste:
ttip-unfairhandelbar
Ein Grundlagentext von Lori Wallach in Le-Monde-Diplomatique:
TAFTA - die große Unterwerfung
Die Campact-Aktion:
campact-ttip-appell
TTIP-Infokampagne des Umweltinstituts München:
Umweltinstitut München
Hier eine andere Unterschriftenaktion:
arbeitsunrecht
Kurzvideo zu TTIP
Youtube
Monitor-Sendung zu TTIP (30.1.14)
Youtube
Am 24.02.2014 fand im Bürgerzentrum Pfaffenhau eine Vortragsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für eine gentechnikfreie Region (um) Ulm, dem BUND, den Naturfreunden und dem Haus unterm Regenbogen statt. Herbert Löhr, Südamerika-Kenner, hat sich intensiv mit dem geplanten Freihandelsabkommen auseinander gesetzt und dieses von verschiedenen Seiten beleuchtet. Der Vortrag, in seiner ganzen Fülle an wichtigen Informationen, kann hier nicht im Ganzen wiedergegeben werden.
Ein Freihandelsabkommen zwischen Staaten soll möglichst alle Hindernisse, die dem ungehinderten Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Investitionen zuwiderlaufen, beiseite räumen. Es gibt tarifäre Handelshindernisse, dazu zählen Zölle, Importquoten, Mindestpreise, Exportsubventionen und Verbrauchssteuern. Mit diesen Instrumenten kann jedes Land seine Wirtschaft schützen und den Außenhandel beschränken. Zu den nichttarifären Handelshindernissen gehören Exportquoten, Sozialstandards, Verbraucherschutz, technische Standards, Dienstleistungsrichtlinien und andere. Das Hauptziel des Abkommens ist die Vereinheitlichung nicht handelspolitischer (nicht tarifärer) Standards. Ebenfalls soll ein „nichtstaatlichen Schiedsgericht“ für Streitfälle eingerichtet werden. Diese Instanz steht dann über den nationalen Gerichten und würde den demokratischen Rechtsstaat aushöhlen. Die Entscheidungen dieses Schiedsgerichts wären dann für alle Vertragspartner bindend. Änderungen können nur dann erfolgen, wenn alle Unterzeichnerstaaten zustimmen. Das Abkommen soll in Europa bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Seit der Finanzkrise 2007-2012 sind in Europa über 4.000.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Ein weiterer Punkt ist der Investitionsschutz. Investoren können gegen den Staat klagen, mit Berufung auf das Freihandelsabkommen. Ein Beispiel für ein solches Szenario sind Gerichtsprozesse im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA. So verklagt eine US-Firma den kanadischen Staat auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 Millionen Dollar. Grund ist das von Kanada verhängte Moratorium für das so genannte Fracking von Schiefergas und Öl.
Bisher fanden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Flyer
Spendenkonto: Nr.16 700 007 Volksbank Blaubeuren BLZ 630 912 00 Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch gerne ausgestellt |